| Erwachsene und Berufstätige | 432,00 € jährlich (36,00 € monatlich) | einmalige Aufnahmegebühr 25 € |
|---|---|---|
| Erwachsene ohne Einkommen, Schüler ≥18 Jahre,
Auszubildende, Studenten, Rentner/Pensionäre |
312,00 € jährlich (26,00 € monatlich) | einmalige Aufnahmegebühr 25 € |
| Kinder/Schüler (<18 Jahre) | 216,00 € jährlich (18,00 € monatlich) | einmalige Aufnahmegebühr 25 € |
| Passive Mitglieder | 156,00 € jährlich (13,00 € monatlich) | einmalige Aufnahmegebühr 25 € |
| Familienermäßigung aus demselben Haushalt
1.Familienmitglied 2.Familienmitglied 3.Familienmitglied |
- keine - 50% auf den zweithöchsten Beitrag - beitragsfrei |
Die Mitgliedsbeiträge sind pauschale Beiträge, d.h. Vereinsmitglieder können in Absprache mit dem Leiter des Aikido-Unterrichts mehrmals pro Woche gemäß Unterrichtsplan an den Unterrichtseinheiten teilnehmen.
Aikido-Interessierte (Nichtmitglieder ohne Aikido-Erfahrung) können kostenlos an bis zu drei Probeunterrichten teilnehmen. Danach ist für den weiteren Besuch von Unterrichten die Mitgliedschaft im Verein erforderlich. Ausgenommen sind Anfänger- und VHS-Kurse, für die eine gesonderte Kurs-Gebühr erhoben wird. (Einführungskurse in Zusammenarbeit mit der VHS-Forchheim werden jährlich regelmäßig im Februar / März und September / Okt. angeboten.)
Angehörige anderer Aikido-Dojos (Nichtmitglieder mit Aikido-Erfahrung) können im Einzelfall und nur mit Erlaubnis vom Leiter des Aikido-Unterrichts als Gäste für den Unterricht zugelassen werden.
Zur Beachtung: Für Teilnehmer, die nicht oder noch nicht Mitglied im Verein sind, besteht kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung. Dies gilt auch für Personen, die an einem Aikido-Anfänger- oder Einführungskurs teilnehmen und eine Kursgebühr entrichtet haben.